ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ICE ADVENTURE
LEISTUNGEN
Grundlage des Vertrages ist eine Zusammenstellung einzelner Leistungen gemäß dem individuell erstellten Angebot. Werden zwischen Vertragsabschluß und Reisezeitpunkt Veränderungen der Reise vom Kunden gewünscht, so behält dadurch der abgeschlossene Vertrag dennoch weiterhin seine Gültigkeit und wird dementsprechend abgeändert.
ABSCHLUSS UND BESTÄTIGUNG DES REISEVERTRAGES
Nach Erstellung des individuellen Gruppenreiseproduktes bieten Sie ICE ADVENTURE mit Ihrer Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Mit Ausstellung einer Reisebestätigung seitens ICE ADVENTURE wird der Vertrag für beide Vertragsparteien verbindlich. Die im Internet auf unserer Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Ebenfalls werden die Geschäftsbedingungen mit der Reisebestätigung verschickt. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 10 Tagen, so gelten diese als akzeptiert.
VERTRAG UND PREISÄNDERUNGEN
Der Vertrag wird in € abgeschlossen, wobei auf der Leistungs- und Preistabelle jedes Angebotes der jeweils zugrundeliegende ISK: Isländische Kronen-Kurs aufgeführt wird. ICE ADVENTURE behält sich das Recht vor, bei Wechselkursveränderungen den Reisepreis ggfs. entsprechend anzupassen. Weiterhin behält sich ICE ADVENTURE das Recht vor, bei Erhöhung der Flughafengebühren-/steuern bzw. Treibstoffkosten diese an den Kunden weiterzugeben. Eine Erhöhung hier ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisedatum mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Die Erhöhung darf maximal 10 Prozent betragen.
BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 15 % fällig. Die Restzahlung ist vor Zugang der Reiseunterlagen fällig, jedoch nicht später als 21 Tage vor Abreise. Wenn im separat abgeschlossenen Vertrag individuelle Zahlungsbedingungen vereinbart werden, so finden diese bevorzugt Berücksichtigung.
Wenn der Kunde die notwendigen Zahlungen nicht erbringt, ist ICE ADVENTURE berechtigt, den Vertrag seinerseits auszulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
RÜCKTRITT
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
Treten einzelne Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder treten sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten pro Person:
3 Monate bis 45 Tage vor Abreise: Euro 150.--
44 - 31 Tage vor Abreise: Euro 200,--
30 - 22 Tage vorher: 30 % des Reisepreises
21 - 15 Tage vorher: 40 % des Reisepreises
14 - 7 Tage vorher: 60 % des Reisepreises
6 - 3 Tage vorher: 70 % des Reisepreises
ab 2 Tage vorher : 80 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
Bei Stornierung der gesamten Gruppenreise gelten folgende Stornokosten:
Bei Zubucherreisen bis 3 Monate vor Abreise kostenlos
Bei Zubucherreisen ab 3 Monate vor Abreise, bei anderen Gruppen (z.B. Incentives, Konferenzen, Gruppen mit einer feststehenden Teilnehmerzahl) sofort nach Auftragseingang:
bis 60 Tage vor Abreise: 15% des Gesamtvolumens
59 - 45 Tage vorher: 30 % des Gesamtvolumens
44 - 30 Tage vorher: 50 % des Gesamtvolumens
29 - 15 Tage vorher: 70 % des Gesamtvolumens
ab 14 Tage vorher: 100 % des Gesamtvolumens
Für Gruppen über Euro 52.000,-- Umsatz bzw. mit mehr als 35 Passagieren können gesonderte, individuell auf die spezifischen Gegebenheiten des Kunden angepasste Geschäftsbedingungen vereinbart werden Ansonsten gelten obige Vereinbarungen.
MELDUNGEN ZUM ZWISCHENSTAND DER BUCHUNGEN
Der Kunde wird die eingehenden Anmeldungen immer unverzüglich an ICE ADVENTURE weitergeben. 3 Monate vor Abreise sollte der Großteil der Gruppe feststehen, da sonst die ersten Optionen zurückgegeben werden müssen.
NAMENSÄNDERUNGEN
Namensänderungen sind jederzeit möglich. Für Änderungen nach Ausstellung der Reiseunterlagen müssen wir folgende Gebühr erheben: Euro 150,--
MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wird die Mindestteilnehmerzahl durch eine oder mehrere Stornierungen unterschritten, behalten wir uns entweder eine Neukalkulation der Reise bzw. die Erhebung von Stornogebühren vor.
VERSICHERUNGEN
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Krankenversicherung
AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Aufgrund höherer Gewalt ist es möglich nach §651j BGB, sowohl seitens von ICE ADVENTURE als auch des Kunden, die Reise zu stornieren. Tritt die höhere Gewalt vor Reiseantritt auf, so werden dem Kunden die schon gezahlten Reisevorausleistungen unter Abzug aller tatsächlich entstehenden Kosten und einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% des Reisepreises zurückerstattet. ICE ADVENTURE ist zur Rückbeförderung der Reisenden verpflichtet. Eventuell daraus resultierende Mehrkosten sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.
HAFTUNG VON ICE ADVENTURE
ICE ADVENTURE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
Wird die Reise nicht vertragsgemäß abgewickelt, so kann der Kunde Ersatz verlangen in Höhe einer gleichwertigen Ersatzleistung. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde Minderung des jeweiligen Einzelpreises bzw. des Gesamtreisepreises verlangen. Dies muss beim zuständigen Reiseleiter bzw. bei ICE ADVENTURE direkt geschehen. Der Kunde ist davon ausgenommen, wenn erhebliche Schwierigkeiten es ihm unmöglich machen, den Mangel anzuzeigen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ICE ADVENTURE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ICE ADVENTURE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von ICE ADVENTURE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefügt wird oder soweit ICE ADVENTURE für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
ICE ADVENTURE haftet nicht für die Beförderungsleistung selbst bei Linienflügen, da es sich hier um eine Fremdleistung handelt. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Flugunternehmens.
Für alle gegen ICE ADVENTURE gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet ICE ADVENTURE bei Sachschäden bis € 4100 pro Person. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Ein Schadensersatzanspruch gegen ICE ADVENTURE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Für Druck- und Rechnungsfehler kann ICE ADVENTURE nicht haften.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.
AUSSCHLUSS UND VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ICE ADVENTURE geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei ICE ADVENTURE, vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr.
PASS-, VISA UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Bitte beachten Sie die gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbedingungen für Ihr Reiseland eigenständig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung erwachsen , gehen zu Lasten des Kunden.
ANMERKUNG
Absprachen, welche von den veröffentlichten Bedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Form.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Kunde kann ICE ADVENTURE nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.
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